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Pressekonferenz am
24.04.2008:
Gutachten zur Privatisierung der Stadtentwässerung
Braunschweig - Rechtmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit
Prof. Dr. Ernst Mönnich stellt mit Rechtsanwalt Benno Reinhardt und Dr.
Wolfgang Swillems ein fachübergreifendes Gutachten vor, in dem es um
die
Bewertung der Privatisierung der Braunschweiger Stadtentwässerung nach
finanzwirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten geht.
Die Pressekonferenz ist
öffentlich. Bitte kommen Sie am
Donnerstag den 24.04.2008
um 16.00 Uhr
in den Konferenzsaal der Stadthalle Braunschweig
Leonardplatz, 38102
Braunschweig,
schräg gegenüber dem Hauptbahnhof
(Zugang durch das Stadthallenrestaurant „Löwenkrone“)
mehr Infos ...
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21.04.2008 Gutachten zur
Privatisierung der Stadtentwässerung Braunschweig
Am 24.04. wird in einer Pressekonferenz das Gutachten zur
Privatisierung der Stadtentwässerung vorgestellt. [mehr Infos]
So
wehren Sie sich gegen Energiepreiserhöhungen (Musterschreiben)
Musterschreiben zur Anfechtung
der Abwassergebühren
für die Innenstadt: Word-Dokument,
PDF
für die Außenbezirke:
Word-Dokument, PDF
Die BI benötigt dringend Ihre
Unterstützung für Rechtsberatung und
Öffentlichkeitsarbeit.
Spendenkonto:
Empfänger: BöE , Konto: 4144077, Deutsche Bank, BLZ 270 700 24
(Ihre Zuwendung ist steuerlich
nicht
absetzbar. Wir können Ihnen deshalb keine Spendenbescheinigung
ausstellen.)
31.01.2007 Musterschreiben
gegen Abwassergebühren für 2007
Der Abwasserverband Weddel/Lehre hat im Auftrag der Stadt BS neue
Abwassergebührenbescheide für 2006 verschickt.
Damit jähren sich die ca. 100 Anfechtungsklagen auf das Geschäftsjahr
2005, die noch immer nicht entschieden sind. Erst kurz vor Weihnachten
hatte es die Stadt BS geschafft, sich bezüglich der gerichtlich
geforderten Kalkulationsgrundlagen abschließend zu äußern.
Das Musterverfahren 2005 von Herrn Eckhardt, welches für alle
Gebührenzahler des Einzugsbereiches AW Weddel/Lehre Bedeutung hat,
steht daher jetzt kurz vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Deswegen geben wir als Rat zum weiteren Verfahren - auch vor allem
hinsichtlich der neuen Bescheide - bekannt:
- Für das angefochtene Geschäftsjahr 2005 sollte sowieso die
anstehende Gerichtsentscheidung abgewartet werden, Ihre seinerzeit
vorzustreckende Gerichtsgebühr in Höhe von 75 Euro ist auf jeden Fall
von der Stadt zu tragen, da diese das Verfahren verursacht hat
(fehlende Berücksichtigung der "Eingemeindeten-Problematik").
- Für die neuen Bescheide zum Geschäftsjahr 2006 kann man natürlich
erneut eine Anfechtungsklage erheben. Auch diese Klage vor dem
Verwaltungsgericht würde die Gerichtsgebühr von 75 Euro kosten.
Gute Gründe liegen nach wie vor auf der Hand: Vereinnahmung des
Privatisierungserlöses, Nichtberechnung von Abwassergebühren für den
Groß-Kunden ECE, die ihre Einleitungen ins Kanalnetz nicht berechnet
bekommen haben, fehlende bzw. undurchsichtige Kalkulation der
Abwassergebühren 2006.
Alle Klagewilligen finden hier ein Musterschreiben:
für die Innenstadt: Word-Dokument,
PDF
für die Außenbezirke:
Word-Dokument, PDF
03.08.2006
Eine Bürgeranfrage brachte es an den Tag: Aus der ECE-Baustelle werden
große Mengen Grundwasser und Bauwasser in die Kanäle und in die Oker
gepumpt. Entgegen der Abwasserbeseitigungs-Satzung wurden weder
Quantität noch Qualität kontrolliert.
Die BI stellte deshalb Strafanzeige.
07.07.2006
"Die Kommunalaufsicht hat der Stadt Braunschweig die Genehmigungen
für die Vorgänge im Zusammenhang mit der Privatisierung der
Stadtentwässerung Anfang dieses Jahres erteilt. Nach unserer
Einschätzung erfolgte die Genehmigung
auf der Grundlage falscher Annahmen hinsichtlich mehrerer
Fragestellungen.", meint nun auch die Grüne Ratsfraktion und
schreibt an die Kommunalaufsicht.
Schreiben der Grünen an die Kommunalaufsicht vom
27.06.2006
Schreiben
der Grünen an Herrn Dr. Hoffmann vom 26.06.2006
18.06.2006
Die Stadtverwaltung stimmte bisher einem Musterverfahren in Sachen
Abwasser-Anfechtungsklagen nicht zu. Deshalb ist es nötig,
weiterhin jeden Abwasser-Gebührengescheid einzeln anzufechten. Zu
diesem Zweck haben wir je ein Klage-Musterschreiben für die
Außenbezirke und für die Innenstadt entworfen, mit dem Sie
innerhalb von 30 Tagen auf die Abrechnungsbescheide von BS-Energy
reagieren sollten. Sie finden diese oben auf dieser Website. Nur wer
den Bescheid anficht, kann sicher sein, zu viel gezahlte Gebühren
zurück zu bekommen!
15.06.2006
Die BI kann beweisen, dass sowohl für die Innenstadt als auch
für die Außenbezirke Kanalbauten durch Beiträge
finanziert wurden und legt dies in einer 12. Ergänzung
ihrer Eingabe an die Kommunalaufsicht dar.
08.05.2006
Der Rechtsanwalt der Initiative, Herr Benno Reinhardt, erarbeitete eine
Stellungnahme
zum Versteyl-Gutachten.
04.05.2006 Autor: P. Rosenbaum
Am 03.05. wurde das Versteyl-Gutachten (3,5
MB) (Ergänzung
vom
22.02.06) öffentlich
gemacht. Wie erwartet (s. Meldung vom 21.04.2006) berücksichtigt
es
nicht den vergessenen
Ratsbeschluss vom 16.12.1997.
21.04.2006 Autor: M. Kaps, P. Rosenbaum
Am 03.04. erklärte die Stadt, dass die Privatisierung des
Abwassergeschäfts inklusive der Überführung von 112 Mio.
EUR in den allgemeinen Haushalt vom Innenministerium genehmigt worden
sei. Bis heute bekamen weder die BI noch die Ratsfraktionen der
Opposition das Genehmigungsschreiben zu sehen. Gleiches gilt für
das Versteyl-Gutachten, auf welchem sich die Entnahmen von 100 Mio. EUR
zu Lasten der Gebührenzahler stützen soll. Und dies obwohl
das Gutachten auf den 17.02.2006 datiert und damit
höchstwahrscheinlich den vergessenen
Ratsbeschluss vom 16.12.1997 unberücksichtigt lässt.
05.04.2006 Autor: M. Kaps, P. Rosenbaum
Das Innenministerium genehmigte die Überführung von 112 Mio.
EUR vom Gebührenhaushalt, der dafür durch einen 215 Mio. EUR
hohen Kredit belastet wird, in den allgemeinen Haushalt.
[Presseerklärung der Stadt vom 03.04.] [Artikel der BZ vom 04.04.]
Sowohl die Stadt als auch das Ministerium verweigerten Gespräche
über die von der Bürgerinitiative vorgebrachten Argumente.
Von einer ausgewogenen Entscheidung kann keine Rede sein. Die Stadt hat
die Argumente der
Bürgerinitiative nicht erörtert und das Innenminsterium hat
nur die Stadt angehört. Von daher überrascht diese
Entscheidung nicht. Ob die Vereinnahmung der sogenannten
"Veräußerungserlöse" letztendlich rechtmäßig
oder rechtswidrig ist, wird das Verwaltungsgericht Braunschweig im
Rahmen der Gebührenstreitverfahren entscheiden. Hier wird das
Argument der Bürgerinitiative, die Vereinnahmnung der
Veräußerungseröse geschehe zum Nachteil der
Gebührenzahler, von der Justiz unabhängig von den
Entscheidungen der Stadt und des Innenministeriums geprüft werden.
29.03.2006
Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag
der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag
des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben. Die
Beratergesellschaft
KPMG verfolgt ihren Unterlassungsantrag gegen Herrn Rosenbaum nicht
weiter.
[Presseerklärung der BI]
25.03.2006
Am 22.03. informierte die BI interessierte Bürger (Redakteure der
BZ waren nicht dabei) im großen Saal der Brunsviga.
Präsentation
als PDF (2,5 MB).
16.03.2006
Gebührenzahler
leisteten 198 Mio. DM für Kanalinvestitionen. Verwaltung und
Oberbürgermeister haben dies vergessen. (Pressemitteilung der
BI
vom 15.03. zum Ratsbeschluss vom 16.12.1997)
15.03.2006
Vom
Wägen der Worte oder die Verschiebung von Wahrheit (Beitrag
von K. Eckhardt auf Unser-Braunschweig.de)
13.03.2006
Die Stadtverwaltung bat die (inzwischen ca. 100) Kläger gegen die
Abwassergebührenbescheide in einem Brief, ihre Klagen
zurückzuziehen.
Der
Anwalt der BI verfasste dazu ein Musterantwortschreiben.
09.03.2006 Autor: M. Kaps
zur Berichterstattung der BZ [BZ-Artikel
vom 09.03.06]
Herr Rosenbaum behauptete vor Gericht nicht, dass die Stadt einen
Prozess gegen ihn vorbereiten würde, wie es der Artikel
impliziert,
sondern bemerkte, dass er damit rechnet, dass weitere rechtliche
Schritte gegen ihn eingeleitet werden sollen. Wie wir nun aus der BZ
erfahren, versucht KPMG wegen Äußerungen in einer dem Rat
gestellten Einwohnerfrage
gegen Herrn Rosenbaum vorzugehen.
(Der Link zu Informationen über das Stellen einer
Einwohnerfrage
an den Rat funktioniert nicht? Anscheinend möchte die Stadt
Braunschweig ihre Bürger vor solcher Unbill schützen.)
Nicht korrekt ist weiterhin, dass Herr Peter Rosenbaum "PDS-Kandidat"
ist. Er ist auch nicht Mitglieder der Linkspartei.PDS. Zur Ehrenrettung
von Herrn Sehrt wollen wir annehmen, dass er nicht wissentlich die
Unwahrheit sagt, sondern "PDS-Kandidat" für ihn genau so ein
Schimpfwort ist wie "Scharlatan". Man will ja nicht jedes Wort auf die
Goldwaage legen und als Anlass für eine einstweilige
Verfügung nehmen
...
08.03.2006 Autor: M. Kaps
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch den Oberbürgermeister, und
Herr Dr. Gert Hoffmann persönlich (das Verfahren wurde von zwei
Seiten angestrengt) wollen von Herrn Rosenbaum, Mitglied der BI, eine
Unterlassungsverfügung (mit
angedrohtem Strafgeld in Höhe von
250.000 EUR oder einem halben Jahr Haft bei Wiederholung) erwirken
für die Behauptung (in Presseerklärung vom 06.02.2006) der
Verkauf der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH samt damit
verbundener Kreditverträge sei von der Komunalaufsicht nicht
genehmigt. [Zum
Sachverhalt]
Herr Dr. Hoffmann erscheint nicht zu
Gütetermin
Am 07.03.2006 fand dazu eine Anhörung vor dem Landgericht
Braunschweig statt, bei dem beide Parteien ihre Positionen darlegten.
Herr Dr. Hoffmann, obwohl geladen, erschien zu dem Gütetermin
nicht. Dem Gericht wurden eine Entschuldigung und eine Vollmacht seines
Anwalts vorgelegt. Herr Peter Rosenbaum legte dar, dass er nach bestem
Wissensstand informieren wolle und dies in der
Vergangenheit auch tat. Aufgrund der komplexen Materie (in die der
Richter jedoch ausgezeichnet eingearbeitet war) und dem
eingeschränkten Zugang zu
Informationen (die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde bis zum
23.02. geheim gehalten) könne jedoch von einer
Bürgerinitiative nicht verlangt werden, dass sämtliche
Formulieren juristisch einwandfrei abgefasst wären. (Wie z.B. die
Unterscheidung zwischen den juristischen Begriffen "Genehmigung" und
"Erlaubnis".) Einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, der mit
Kosten für Herrn Rosenbaum verbunden wäre, konnte Herr
Rosenbaum nicht zustimmen, da er befürchtet, die
Bürgerinitiative solle über den Einsatz von Rechtsmitteln und
den damit verbundenen Kosten mundtot gemacht werden. Das Urteil wird
das Gericht am 29. März verkünden.
[BZ-Artikel vom 07.03.06]
[Presseerklärung
der SPD]
Berichterstattung in der BZ: [BZ-Artikel
vom 08.03.06]
Nicht korrekt ist in dem Bericht der Inhalt eines Briefes des
Innenministeriums wiedergegeben. Darin heißt es nicht - wie
behauptet
-, "dass im Zusammenhang mit dem Abwasserverkauf an Veolia alles, was
genehmigungspflichtig sei, auch genehmigt
worden sei." Sondern nur, dass alle genehmigungsfähigen Tatbestände
beurteilt
worden sind. Außerdem kam zur Sprache, dass es juristisch
eine
Unterscheidung zwischen "Genehmigung" und "Erlaubnis" gibt.
Nicht korrekt ist in dem Bericht der Streitwert wiedergegeben. Dieser
liegt nicht bei 250.000 EUR (dies ist das Strafgeld) sonder "nur" bei
25.000 EUR.
Nicht ganz korrekt ist der "Knackpunkt" dargelegt, an dem der
Kompromiss, den das Gericht vorschlug, scheiterte. Er scheiterte im
Wesentlichen daran, dass Herr Rosenbaum anteilig die Kosten des
Verfahrens tragen sollte.
05.03.2006
Der Rechtsanwalt der BI erstellte ein Gutachten
zur Privatisierung der Stadtentwässerung. Dieses wurde als 10.
Ergänzung der Eingabe an die
Kommunalaufsicht übermittelt.
28.02.2006
Pressemitteilung
der BI vom 27.02.
25.02.2006
Das Bekanntwerden neuer
Dokumente führte zur 9. Ergänzung der Eingabe
an die Kommunalaufsicht.
22.02.2006
Der Rat beschloss in der gestrigen Sitzung, das Angebot von Veolia
anzunehmen, die Stadtentwässerung auf die Braunschweiger
Versorgungs-AG, die Veolia zu 75% gehört, zu übertragen.
20.02.2006 Autor: M. Kaps
Mit einer Postwurfsendung an sämtliche Haushalte der 1974
eingemeindeten Ortsteile versucht Dr. Gert
Hoffmann, die Mitglieder der Bürgerinitiative als Lügner
hinzustellen. Der einleitende Satz lautet:
"Liebe Bürgerinnen und
Bürger,
seit einigen Wochen betreibt eine selbsternannte "Bürgerinitiative
für den Erhalt öffentlichen Eigentums" eine Kampagne der
Verunsicherung auf der Grundlage einer Argumentation mit Unwahrheiten."
Dazu: Natürlich hat sich die Bürgerinitiative selbst ernannt.
Dies ist so üblich. Möchte Dr. Gert Hoffmann ein
Mitspracherecht bei der Namenswahl von Bürgerinitiativen? Zu den
Unwahrheiten schreibt Dr. Gert Hoffmann:
"Wider besseren Wissens behauptet die
Bürgerinitiative wir hätten das Abwassernetz verkauft! Dies
ist nicht richtig. [...] Das Kanalnetz wurde verpachtet."
Das mit dem besseren Wissen ist korrekt. Die Mitglieder der BI haben in
Stellungnahmen den Sachverhalt korrekt wiedergegeben.
Weiter behauptet Dr. Gert Hoffmann:
"Die Bürgerinitiative behauptet,
dass alles sei rechtswidrig und von der Kommunalaufsicht noch nicht
genehmigt. Auch das ist nachgewiesenermaßen falsch! Schon vor
Weihnachten ist das Rechtsgeschäft ohne
Einschränkungen
genehmigt worden."
Diese Behauptung ist unzutreffend. Die BI weiß, dass die
Privatisierung der Stadtentwässerung von der Kommunalaufsicht
genehmigt wurde. Es ergeben sich jedoch Fragen bei der Verbuchung der
Verkaufserlöse im städtischen Haushalt. Die
Fraktionsvorsitzende der Grünen "weist auf Bedenken der Kommunalaufsicht gegen die
Privatisierung der Stadtentwässerung hin, die sie jedoch
wegen der vom Oberbürgermeister festgelegten Vertraulichkeit des
Genehmigungsschreibens nicht benennen dürfe. Nach ihrer Ansicht
gebe es allerdings keinen rechtlichen Grund, den Genehmigungsbescheid
des Innenministeriums vertraulich zu behandeln. Sie fordert daher den
Oberbürgermeister auf, diesen Bescheid vom 22.12.2005 in vollem
Wortlaut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dann
könnten sich die Bürger/innen dieser Stadt selbst ein Bild
davon machen, wie „uneingeschränkt“
(sic!) die Genehmigung des Geschäfts erteilt worden sei."
[Presseerklärung
der Grünen]
Als Vorteil der Privatisierung nennt Dr. Gert Hoffmann:
"Durch dieses Rechtsgeschäft
wird
die Stadt Braunschweig ihre Schulden nochmals um ca. 61 Mio. EUR
verringern können."
Welche Schulden außerhalb des städtischen Haushalts mit
diesem Geschäft
verbunden sind, hat uns Dr. Hoffmann natürlich nicht gesagt.
[siehe
dazu die Eingaben an die Kommunalaufsicht]
Das Schreiben schließt Dr. Hoffmann dann mit dem Ratschlag:
"Lassen Sie sich nicht von der
Initiative durcheinanderbringen, die eindeutig wahlpolitsche Ziele
verfolgt. Sie werden das im Sommer noch merken."
Nun ja, bei Dr. Hoffmann merken Sie es schon jetzt.
18.02.2006
Die Stadtverwaltung wird nach Protesten von Komunalaufsicht und
Bürgern die Abwassergebühren geringfügig senken [Presseerklärung
der Stadt vom 15.02.] Mehr
als 90 Klagen wurden inzwischen erhoben. "Es gehe um mehr als drei bis
fünf Euro, sagt die Fraktionsvorsitzende Gisela Witte" [Presseerklärung
der Grünen vom 17.02.]
14.02.2006
Über 60 Klagen gegen Abwassergebührenbescheide wurden nach
den Bürgerversammlungen eingereicht. [siehe auch BZ-Artikel
vom 14.02. (sorgfältig wird jeder
Hinweis auf unser-braunschweig.de vermieden)]
Für die Klage besteht keine Anwaltspflicht. Gerichtsgebühren
(ca. 75 EUR) sind zu entrichten. Wir unterstützen Sie mit einem Mustertext:
Klage
[pdf-Datei]
[Word-Dokument]
Schreiben
an die Stadt
[pdf-Datei]
[Word-Dokument]
09.02.2006
Presseerklärung
der BI
08.02.2006
Eingabe an die Kommunalaufsicht ist (teilweise) online verfügbar. [Nachlesen]
26.01.2006
Die Kommunalaufsichtsbehörde bemerkte, dass die
Bürgerschaften der seit
1974 eingemeindeten Orte in den letzten dreißig Jahren doppelt
mit
Kanal-Baukosten belastet worden waren. So wurden die Einwohner dieser
Ortschaften – wie auch in Hondelage und Dibbesdorf – vor der
Eingemeindung mit Beiträgen zu den Kanalbaukosten belastet (pro
Grundstück bis zu 10.000 DM). Nach der Eingemeindung 1974 zahlten
und
zahlen diese "Neubürger" über die Abwassergebühren an
die Stadt BS ein
weiteres Mal die Finanzierungskosten – jetzt wie alle Braunschweiger -
für das Kanalnetz.
1974 war schlicht vergessen worden, die schon einmal als Beiträge
gezahlten Baukosten aus den Gebühren der ehemals
selbständigen
Gemeinden herauszurechnen, oder einfach die so vorweg gezahlten
Beiträge zurückzuzahlen. Jetzt ist die Not groß im
Rathaus. Erst sprach
OB Hoffmann von einer „Marginalie“, dann bietet er eine
„Gebührenrückzahlung“ in Höhe von 300 Tsd. EUR pro Jahr
an für alle
eingemeindeten Orte, versteht sich. Aber wenn man mal nachrechnet,
wären das umgerechnet auf die Gesamtbewohnerschaft von
schätzungsweise
30 Tsd. Einwohner gerade 10 EUR pro Kopf!
Auf der Bürgerversammlung
am 25.1.2006 wurde beraten, wie Ansprüche auf
Rückerstattung
umgesetzt werden können. Gut trifft es sich, dass gerade am
13.1.06 vom
zuständigen Wasserverband Weddel/Lehre die
Abwasser-Gebührenbescheide
für das zurückliegende Jahr verschickt worden sind. Gegen
diese
Bescheide sind nämlich innerhalb eines Monats Rechtsmittel
möglich –
zwar nur für das eine zurückliegende Jahr – aber man
hätte einen Fuß in
der Tür, wenn später gerichtlich
Rückzahlungsansprüche festgestellt
würden. Leider ist es so: nur wer klagt, hat die Chance, die
unrechtmäßig einbehaltenen Beiträge
zurückzuerhalten. Alle anderen
können nur erwarten, mit besagten 10 EUR pro Kopf abgespeist
zu werden!
Wir stellen deshalb hier einen Mustertext für eine
Rechtsmittel-Klage
gegen den Gebührenbescheid und einen weiteren Mustertext für
ein
Anspruchsschreiben an die Stadtverwaltung bereit:
Klage
[pdf-Datei]
[Word-Dokument]
Schreiben an die Stadt
[pdf-Datei]
[Word-Dokument]
23.12.2005
Die Aufsichtsbehörde im Innenministerium sah keine Notwendigkeit
oder Möglichkeit, die Privatisierung der Stadtentwässerung zu
verhindern. Veolia wird die Stadtentwässerung GmbH zum 1. Januar
2006 für 30 Jahre übernehmen.
12.12.2005
Teilhaushalt Stadtentwässerung wurde von der KPMG aufgestellt.
Belastungen der Stadt sind noch höher als bisher angenommen. [Presseerklärung
vom 10.12.]
09.12.2005
Die Auswertung des Haushaltsteils "Sonderrechnung
Stadtentwässerung 2006" ergibt, dass die Stadt ab 2006 mit
höheren Rechnungen für das Abwasser von Schulen,
Krankenhäusern etc. belastet werden und damit letztlich die Zinsen
in Höhe von 8 bis 9 Mio. EUR für den Kommunaltkredit (222
Mio. EUR) selbst tragen soll. Außerdem soll nicht ein Cent
getilgt
werden, so dass nach 30 Jahren (nach Auskunft der Verwaltung) bei
Rückkauf der Stadtentwässerung geschätzte 330 Mio. EUR
allein für aufgelaufene Kommunalkredite zurückbezahlt werden
müssten.
07.12.2005
Presseerklärung zum Entwurf des Stadthaushalts 2006: Statt
Haushaltskonsolidierung droht größte Schuldenaufnahme der
Stadtgeschichte.
06.12.2005
Januar-Ausgabe der Umweltzeitung bringt Selbstdarstellung
der BI.
29.11.2005
BI wendet sich an die Komunalaufsicht und an die Ratsfraktionen. [Brief
an die Ratsfraktionen vom 27.11.2005]
25.11.2005
"In seiner
eigenen Fürsprache
zur Übereignung der städtischen Abwasserwirtschaft an Veolia
Water
Deutschland
GmbH hat OB Hoffmann in der Ratssitzung am 17.11.2005 ein Junktim zur
Weiterreichung der Abwasserwirtschaft an die 75%ige Veolia
Tochtergesellschaft BS-Energy
hergestellt.
Damit dürfte nunmehr auch
juristisch eindeutig sein, dass er wegen Befangenheit gar
nicht hätte
mitstimmen dürfen. Denn er war zu diesem Zeitpunkt
Aufsichtsratsvorsitzender
eben dieser Veolia-Tochtergesellschaft BS-Energy und seine
Stimme hat den
Ausschlag gegeben. Der Ratsbeschluss wäre
hinfällig."
[Presseerklärung
der Initiative vom 24.11.05]
19.11.2005
"Der Oberbürgermeister lässt sich im ganzen Land dafür
abfeiern, dass er durch den Verkauf des Tafelsilbers der Stadt Schulden
abbaut und macht mit dem Verkauf der Stadtentwässerung auf einen
Schlag 222,3 Millionen EUR neue Schulden. Der Trick besteht nur darin,
dass diese Schulden nicht im städtischen Haushaltsplan auftauchen,
sondern durch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem
Abwasserverband abgetragen werden."
[Presseerklärung
der Grünen vom 18.11.05]
17.11.2005
Der Rat beschließt
mit
einer Stimme Mehrheit die Privatisierung der Stadtentwässerung.
[Presseerklärung
des OBs]
Die Privatisierung muss nun noch von der Komunalaufsicht (mit der
seitens der Stadtverwaltung bereits im Vorfeld Gespräche
geführt
wurden) genehmigt werden.
Zum BZ-Stadtgespräch am 16.11.2005 siehe www.unser-braunschweig.de
15.11.2005
SPD-Ratsfraktion
spricht
sich weiterhin gegen eine Privatisierung der Stadtentwässerung
aus: Presseerklärung
vom 15.11.2005
Verwaltungsgericht lehnt
Vertagung ab: Stellungnahme
der
Grünen
Wie hoch ist der Kaufpreis
für die Stadtentwässerung?: Leserbrief von Volker
Schmidt (Bündnis90/Die Grünen)
BZ-Artikel vom 15.11.2005: Streit
um Abwasser-Privatisierung
11.11.2005
Grüne versuchen Vertragung
gerichtlich
zu erreichen: Pressemitteilung
der Grünen vom 11.11.2005
10.11.2005
Grüne bitten um Vertagung:
Brief
von
B90/GRÜNE an Dr. Hoffmann vom 10.11.2005
nB-Artikel vom 10.11.2005: Abwasser-Verkauf:
238 Millionen Euro und dennoch heftige Kritik
08.11.2005
BZ-Artikel vom 08.11.2005: Abwasser-Geschäft
bringt Braunschweig 238 Millionen Euro + Grüne
vermissen Vergleichsrechnung
Pressemitteilung der Stadt vom 07.11.2005: OB
schlägt
Rat vor: Veolia erhält den Zuschlag
07.11.2005
BZ berichtet über Bürgerinitiative für den Erhalt
öffentlichen Eigentums: Protest
ohne Parteien als Partner